Renaissance der Verbände

Die auffällige Renaissance der Schweizer Kunstmarktverbände in den letzten 25 Jahren beruht nämlich nicht auf einer nostalgischen Wiederbelebung heimeliger Verbandsmeierei, sondern auf gemeinsamer Not und Bedrohung. Zwei politische Vorlagen waren es dabei vor allem, welche Kunsthändler und Auktionatoren, ja sogar Museen und Sammler dazu brachten, sich über alle Interessensgrenzen hinweg zusammenzuschliessen und gemeinsam gegen unangemessene Auflagen mobil zu machen. Die erste grosse Belastungsprobe für den Schweizer Kunsthandel, dessen politische Lobby im eigenen Lande ja noch weit schwächer ist als in alten Kulturnationen mit höfischen Sammler- und Handelstraditionen, war das Streben des Eidgenössischen Bundesamtes für Kultur BAK nach der Einführung der Gesetzgebung der Unidroit-Konvention. In ihrer ideologischen Naivität barg diese der landeseigenen Gesetzgebung überzustülpende Unidroit-Gesetzgebung Handelshemmnisse, die das Überleben des Kunsthandels in der Schweiz in seiner bisherigen Vielfalt schwer gefährdet hätten. Nur der politisch überzeugende, glaubwürdige Auftritt aller einheimischen Kunstmarktverbände und weiterer interessierter Vereine konnte den naturgemäss kunstmarktfremden schweizerischen Bundesrat – der die Unidroit-Konvention am 26. Juni ja bereits unterschrieben hatte – im letzten Augenblick noch dazu bringen, seine befürwortende Haltung zur Unidroit-Gesetzgebung nochmals zu überdenken und die Ratifizierung der Konvention durch das Parlament auf Eis zu legen.

Doch damit waren die Gefahren einer übertriebenen handelshemmenden polizeilichen Gängelung für den Schweizer Kunsthandel – und zwar keineswegs nur für den besonders sensiblen Antiken- und Ethnograficahandel – noch nicht gebannt. Mit der anstelle der Unidroit-Konvention nun adoptierten UNESCO-Konvention 1970 und der dafür entworfenen Ausführungsgesetzgebung drohte neues Unheil, gegen das die inzwischen allerdings schon recht kampferprobten Branchenverbände erneut zu Felde ziehen mussten und zogen. Dass das im Jahre 2005 in Kraft gesetzte neue Schweizer Kulturgütertransfergesetz (KGTG) und die dazugehörige Verordnung (KGTV) schliesslich einigermassen handelsverträglich und fair ausfielen, ist zweifellos zu einem wesentlichen Teil jenen ausführlichen Diskussionen und Gesprächen zu verdanken, welche die diversen Kunstmarkt- und Sammlerverbände seinerzeit mit dem schweizerischen Bundesamt für Kultur geführt hatten. Einzelne Kunsthändler, Sammler und weitere Betroffene hätten jedenfalls kaum solches Gehör gefunden wie diese Standesorganisationen und Verbände.