Getrennt marschieren, vereint schlagen

Neben der Selbstdarstellung des Kunsthandels in der Öffentlichkeit gibt es natürlich noch eine Reihe weiterer Problembereiche, in denen die Kompetenz und Präsenz des VSAK gefragt sind. Auf politischer Ebene ist dies naturgemäss das besondere, durch die einzigartige Position der Schweiz gegenüber der Europäischen Union geprägte Verhältnis zum europäischen Binnenmarkt. Stichwortartig erwähnt seien hier nur Fragen der Mehrwertbesteuerung von Kunstgut im grenzüberschreitenden Verkehr, aber auch die gegenseitige Anerkennung von Ausfuhrgenehmigungen, Expertisen und dergleichen. Ist das traditionell enge, partnerschaftliche Verhältnis des VSAK zur weltumspannenden Confédération Internationale des Négociants en Œuvres d’Art (CINOA) – VSAK-Präsidentin Jacqueline Aden Hürst amtiert immerhin als Beisitzerin im Vorstand der CINOA – für den Schweizer Kunsthandel insgesamt von strategischer Bedeutung, so kann die konkrete Zusammenarbeit mit den nationalen Schwesterverbänden anderer Länder hier eine entscheidende konkrete taktische Rolle spielen.

Verwandt mit diesem «aussenpolitischen Problemfeld» ist natürlich der Umgang mit dem einheimischen staatlichen Drang nach mehr bürokratischer Regulierung, Besteuerung und weiterer Gebührenbelastung des vermeintlich so lukrativen Kunsthandels. Mit den publicitywirksamen Sensationsmeldungen der multinationalen Auktionskonzerne dürfte dieser Drang in Zukunft eher zunehmen.

Spezifisch schweizerischer Natur sind derzeit die gesetzgeberischen Bestrebungen um eine Unterstellung des Kunsthandels und des Auktionswesens unter das hierzulande mittlerweile weltweit einzigartig strenge Gesetz gegen die Geldwäscherei. Der VSAK arbeitet hier – gemeinsam mit seinen Kollegialverbänden – eng mit den Behörden zusammen an einer massvollen, den Möglichkeiten und Grenzen des Kunsthandels Rechnung tragenden Formulierung, die das gesetzgeberische Ziel erreicht, ohne die Kunsthändlerinnen und Kunsthändler bürokratisch zu erdrücken. Entsprechendes gilt natürlich für die Anwendungen und die Evolution von KGTG und KGTV sowie für die Ausgestaltung entsprechender bilateraler Kulturgütertransferabkommen mit Drittstaaten.

Ein möglicherweise schon bald wieder aktueller Diskussionspunkt, bei dem sich die schweizerischen Kunstmarktverbände gemeinsam für ihre Sache starkmachen müssen, ist sodann die Debatte um die Einführung der Folgerechtsabgabe in der Schweiz. Dass der Schweizer Kunstmarkt bislang vor dieser aus seiner Sicht finanziell sinnlosen und mehr schädlichen als nützlichen Zwangsabgabe verschont blieb, ist zweifellos wiederum dem konsequenten aufklärerischen Einsatz der entsprechenden Branchenverbände bei den entsprechenden politischen Instanzen zuzuschreiben.

Das Beispiel der Schweiz hat in den letzten Jahren wiederholt deutlich gemacht, wie wichtig, aber auch wie wirksam ein entschlossener, verbandsmässig organisierter gemeinsamer Auftritt gegenüber kunstmarktfremden Behörden und politischen Begehrlichkeiten gerade auch für eine wirtschaftlich so kleine Domäne wie den Kunstmarkt ist. Auch wenn Kunsthändler als ausgeprägte Individualisten lieber getrennt marschieren, so tun sie daher doch gut daran, sich für die Abwehr solcher marktfremden Bedrohungen und Belastungen auf ihre Branchenverbandszugehörigkeit zu besinnen, um in gemeinsamer Stärke vereint zu schlagen.